Kinderkriminalität: Kinder schützen, Opfern zuhören und Täter hart bestrafen!
Von Laurent Louis Gerechtigkeit

Kinderkriminalität: Kinder schützen, Opfern zuhören und Täter hart bestrafen!

Jedes Jahr finden in Belgien Frauen und Männer endlich den Mut, die sexuelle Gewalt, die sie in ihrer Kindheit erlitten haben, öffentlich zu machen. Manche brechen erst einige Jahre nach den Ereignissen aus dem Fenster. Andere brauchen zwanzig, dreißig, manchmal vierzig Jahre, bis sie das Unaussprechliche erzählen können.

Lange Zeit wurde dieses Schweigen als mangelnde Glaubwürdigkeit oder sogar als Anlass zum Misstrauen interpretiert. Die bedeutenden Fortschritte der Psychiatrie, der Neurowissenschaften und der Psychotraumatologie zeigen heute jedoch eine völlig andere Realität auf: Schweigen ist häufig eine unmittelbare Folge des Traumas selbst.

Belgien hat bereits einen wichtigen Schritt unternommen, indem es im Jahr 2019 die Verjährung für die schwersten Sexualstraftaten an Minderjährigen abgeschafft hat. Diese Entscheidung stellt einen bedeutenden Fortschritt für die Opfer dar. Sie darf jedoch nur der Anfang sein. Nun ist es unerlässlich, unser gesamtes Justizsystem an die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse anzupassen und gleichzeitig den Schutz von Kindern erheblich zu verstärken sowie die Strafen für ihre Missbraucher deutlich zu verschärfen.


Wenn das Gehirn das Kind schützt... um den Preis des Schweigens

Sexuelle Gewalt gegen Kinder verursacht Verletzungen, die weit über das unmittelbare psychische Leid hinausgehen. Sie kann die Funktionsweise des Gehirns tiefgreifend verändern.

Seit mehreren Jahrzehnten beschreibt die wissenschaftliche Forschung ein Phänomen, das als traumatische Amnesie bezeichnet wird. Wird ein Kind mit unerträglicher Gewalt konfrontiert, aktiviert das Gehirn Überlebensmechanismen, insbesondere die psychische Dissoziation. Erinnerungen verschwinden nicht zwangsläufig, können jedoch vorübergehend dem Bewusstsein entzogen sein und manchmal erst Jahrzehnte später wieder auftauchen.

Die französische Psychiaterin Muriel Salmona, eine anerkannte Spezialistin für Psychotraumata, erklärt, dass das traumatische Gedächtnis einen echten neurobiologischen Schutzmechanismus darstellt, der dem Opfer ermöglicht, psychisch zu überleben, wenn das Unerträgliche nicht mehr verarbeitet werden kann.

Die Arbeiten der amerikanischen Psychologin Linda M. Williams sowie die Schlussfolgerungen der Unabhängigen Kommission für Inzest und sexuelle Gewalt gegen Kinder (CIIVISE) bestätigen ebenfalls, dass viele Opfer erst im Erwachsenenalter in der Lage sind, über die Taten zu sprechen.

Diese Erkenntnisse bedeuten selbstverständlich nicht, dass jede wiedererlangte Erinnerung automatisch in allen Einzelheiten zutreffend ist. Sie zeigen jedoch eindeutig, dass jahrzehntelanges Schweigen vollständig mit den heutigen medizinischen Erkenntnissen vereinbar ist und für sich allein niemals ausreichen darf, die Glaubwürdigkeit eines Opfers in Frage zu stellen.


Belgien hat den Weg geebnet... doch es bleibt noch viel zu tun

Mit der Verabschiedung des Gesetzes vom 14. November 2019 zur Abschaffung der Verjährung schwerer Sexualstraftaten an Minderjährigen wurde Belgien zu einem der ersten europäischen Länder, das diese Realität offiziell anerkannt hat.

Der Gesetzgeber erkannte damit an, dass ein Kind, das Opfer sexueller Gewalt wurde, nicht frei darüber entscheidet, wann es in der Lage sein wird, darüber zu sprechen. Der belgische Verfassungsgerichtshof bestätigte diese Reform später und stellte fest, dass sie vollständig mit den grundlegenden Prinzipien des Rechtsstaats vereinbar ist.

Diese Entwicklung stellt einen wichtigen Sieg für alle Opfer dar.

Doch eine Gesetzesreform allein genügt nicht, wenn sich weder die Denkweise noch die berufliche Praxis verändern.


Die Wissenschaft muss nun ihren festen Platz in den Gerichten finden

Noch heute werden viele Opfer mit einer Frage konfrontiert, die viel zu häufig gestellt wird:

„Warum haben Sie dreißig Jahre gewartet, bevor Sie darüber gesprochen haben?“

Die Wissenschaft liefert heute eine eindeutige Antwort: weil das Trauma selbst ein Opfer daran hindern kann, darüber zu sprechen.

Diese Realität ist vielen Fachleuten, die mit solchen Fällen befasst sind, noch immer nicht ausreichend bekannt.

Polizeibeamte, Richter, gerichtliche Sachverständige, Ärzte, Psychologen, Sozialarbeiter und andere Fachkräfte an vorderster Front sollten alle eine umfassende Ausbildung über die Mechanismen der Dissoziation, der psychischen Kontrolle und des traumatischen Gedächtnisses erhalten.

Diese Phänomene zu verstehen bedeutet selbstverständlich nicht, auf die grundlegenden Prinzipien des Rechtsstaats zu verzichten, insbesondere nicht auf die Unschuldsvermutung, das kontradiktorische Verfahren oder das Erfordernis ausreichender Beweise. Es bedeutet lediglich, dass Fälle im Lichte der heutigen wissenschaftlichen Erkenntnisse und nicht auf der Grundlage überholter Vorurteile beurteilt werden müssen.


Für die Bewegung Révolution muss der Schutz von Kindern zu einer nationalen Priorität werden

Eine Gesellschaft wird daran gemessen, wie sie ihre Kinder schützt.

Viel zu lange mussten die Opfer nicht nur ihrem Täter gegenübertreten, sondern auch Unverständnis, Zweifel, der Langsamkeit der Justiz und manchmal sogar dem Gefühl, stärker in Frage gestellt zu werden als derjenige, der ihr Leben zerstört hatte.

Dieser Zustand ist nicht länger hinnehmbar.

Der Kampf gegen Pädokriminalität darf sich nicht auf einige technische Reformen beschränken. Er muss zu einer echten nationalen Priorität werden.

Kinder haben keinerlei Möglichkeit, sich gegen einen Sexualstraftäter zu verteidigen. Deshalb ist es die Verantwortung der gesamten Gesellschaft, sie zu schützen.


Die Vorschläge der Bewegung Révolution

Die Bewegung Révolution setzt sich für eine Politik der Nulltoleranz gegenüber Tätern sexueller Gewalt an Minderjährigen ein.

Wir unterstützen selbstverständlich den Grundsatz, dass schwere Sexualstraftaten an Kindern niemals verjähren dürfen.

Doch wir wollen deutlich weiter gehen.

Wir schlagen insbesondere vor:

  • eine verpflichtende Spezialausbildung im Bereich der Psychotraumatologie für Richter, Polizeibeamte, gerichtliche Sachverständige und alle Fachkräfte an vorderster Front einzuführen;
  • die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse über das traumatische Gedächtnis vollständig in die Beurteilung gerichtlicher Verfahren zu integrieren;
  • die psychologische Betreuung der Opfer vor, während und nach Gerichtsverfahren erheblich auszubauen;
  • die Zentren für die Betreuung von Opfern sexueller Gewalt weiterzuentwickeln, damit jedes Opfer schnell Zugang zu spezialisierter Hilfe erhält;
  • die wissenschaftliche Forschung über die Folgen sexueller Gewalt in der Kindheit stärker zu fördern.

Da der Schutz der Opfer auch bedeutet, Rückfälle zu verhindern, setzen wir uns außerdem für deutlich härtere strafrechtliche Sanktionen ein.

Die Bewegung Révolution schlägt deshalb vor:

  • die Einführung eines öffentlichen Registers für Sexualstraftäter, damit Bürger die Identität von Personen kennen können, die wegen schwerer Sexualdelikte verurteilt wurden, um ihre Kinder besser schützen zu können;
  • nicht reduzierbare Freiheitsstrafen für Täter, die Minderjährige vergewaltigt haben;
  • lebenslange Freiheitsstrafe ohne Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung für Täter sexuell motivierter Morde an Kindern;
  • die Möglichkeit der chemischen Kastration, im gesetzlichen Rahmen und sofern sie ein zusätzliches wirksames Mittel zur Verhinderung von Rückfällen darstellt.

Wir lehnen eine Gesellschaft ab, in der die Rechte von Sexualstraftätern systematisch besser geschützt werden als die Rechte von Kindern.

Eine wirklich zivilisierte Gesellschaft muss den Schutz unschuldiger Kinder über den Komfort derjenigen stellen, die ihr Leben zerstört haben.


Der Wissenschaft glauben, den Opfern zuhören und Kinder schützen

Viel zu lange mussten sich Opfer anhören, dass ihr Schweigen sie verdächtig erscheinen lasse.

Heute beweisen Medizin, Psychiatrie und Neurowissenschaften genau das Gegenteil.

Schweigen kann eine der unmittelbaren Folgen eines Traumas sein.

Es liegt nun in der Verantwortung unseres Justizsystems, diese wissenschaftliche Realität vollständig zu berücksichtigen.

Doch es liegt ebenso in der Verantwortung der politischen Entscheidungsträger, den Mut zu haben anzuerkennen, dass bestimmte Verbrechen eine außergewöhnlich entschlossene Antwort erfordern.

Sexuelle Gewalt gegen Kinder ist kein gewöhnliches Delikt. Sie zerstört Leben, zerreißt Familien und hinterlässt manchmal Wunden, die über Generationen hinweg fortbestehen.

Deshalb lehnt die Bewegung Révolution jede Form von Nachsicht gegenüber Sexualstraftätern entschieden ab.

Wir wollen eine Justiz, die in erster Linie Kinder schützt.

Wir wollen eine Justiz, die den Opfern wirklich zuhört.

Wir wollen eine Justiz, die Straftäter entsprechend der Schwere ihrer Taten bestraft.

Denn eine Gesellschaft, die ihre Kinder nicht mehr schützen kann, ist eine Gesellschaft, die ihre Zukunft aufgegeben hat.

Und hinter jedem Strafverfahren steht ein Kind, dem eines Tages seine Unschuld geraubt wurde.

Es ist unsere Pflicht, dafür zu sorgen, dass kein Opfer vergessen wird, dass kein Sexualstraftäter auch nur die geringste Nachsicht erfährt und dass das durch das Trauma auferlegte Schweigen niemals wieder gegen diejenigen verwendet werden kann, die endlich die Kraft finden zu sagen:

„Das ist es, was mir widerfahren ist.“

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